Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Villa Vorkastell“
Stand Januar 2022
Folgende genannten §§ beziehen sich auf die Buchung über das Onlinebuchungstoll unseres Internetauftrittes www.fewo-börfink.de und www.villa-vorkastell.de ggfls. weitere durch den in § 1 genannten Vertragspartner betriebenen Webseiten und auf die Buchung über externe Buchung auf andere Vermarktungsseiten wie z.B. AIRBNB, Booking, FewoDirekt etc. Lediglich die Bedingungen zu den Zahlungs- und Stornierungsbedingungen sind auf den externen Webseiten angepasst, da eine Zahlungsabwicklung direkt mit diesem Vermarkter erfolgt. Die restlichen genannten §§ behalten auch Gültigkeit bei der Buchungen über einen externen Vermarkter.
§ 1 Vertragspartner
Vermieter: Best(e) Events – Marco Best, Ludwigstraße 6, 66280 Sulzbach,
Telefon: 0170-2061786 / Email: info@beste-events.de
Anschrift Mietobjekt: „Villa Vorkastell“, Birnbaumweg 10, 54422 Börfink
§ 2 Vertragsabschluss
Mit Ihrer Buchung kommt automatisch ein verbindlicher Beherbergungsvertrag mit dem in § 1 genannten Vertragspartner zu Stande.
§ 3 Anreise / Abreise
Ein Check In ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich. Fall der Mieter nach 22:00 Uhr anreisen sollte, so soll er dies dem in § 1 genannten Vertragspartner telefonisch oder schriftlich mitteilen. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr, ohne eine Mitteilung an den in §1 genannten Vertragspartner, nicht erscheinen, gilt der Vertrag ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Es gelten die untenstehenden Stornobedingungen, in diesem Fall 90 % des Gesamtpreises. Der in § 1 genannte Vertragspartner kann sodann frei über das Objekt verfügen. Eine, auch anteilige, Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Der Mieter muss vor der Abreise das Geschirr spülen und die Papierkörbe und Mülleimer entleeren und hat die Wohnung in einem besenreinen Zustand zu hinterlassen.
§ 4 Zahlung
Bei Buchung über unsere Webseiten können Sie per Kreditkarte oder Rechnung zahlen.
§ 5 Stornierung
Auch im idyllischen Nationalpark Hunsrück Hochwald in der Villa Vorkastell, Ihrer angemieteten Ferienwohnung, funktioniert die Buchung nicht ohne rechtliche Regelungen. Unterkunftsvermietungen- und Reservierungen beruhen auf den Bestimmungen eines Beherbergungsvertrages und eines befristeten Mietvertrages gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und sind verbindlich. Ein Beherbergungsvertrag kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich zustande kommen. Generell gilt bei Stornierung:
Bei Vertragsbruch / Stornierung durch den in § 1 genannten Vertragspartners
Falls die angemietete Ferienwohnung durch den in § 1 genannten Vertragspartner nicht zur Verfügung gestellt werden kann, sorgt dieser für einen gleichwertigen Ersatz in der Region. Die Kosten hierzu werden durch den in § 1 genannten Vertragspartner übernommen und abgewickelt. Eine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teils des Mietpreises erfolgt nicht. Dieses Recht ist bei einen durch den in § 1 genannten Vertragspartner nicht zu vertretenen Umstand wie z.B. höhere Gewalt, durch Naturkatastrophen, Brand, Überschwemmung o.ä. oder durch behördliche Anordnungen wie z.B. Coronaverordnungen o.ä. ausgenommen.
Sollte dies der Fall sein, so erfolgt eine komplette Rückerstattung des Mietpreises an den Mieter.
Bei Vertragsbruch / Stornierung durch den Mieter
Der vereinbarte Mietpreis ist, bei einem Zustandekommen des Vertrages gemäß § 2, falls eine anderweitige Vermietung nicht möglich war, fällig. Hiervor werden ersparte Aufwendungen an den in § 1 genannten Vertragspartner, in Abzug gebracht werden. Die ersparten Aufwendungen liegen gemäß dem Gesetzgeber pauschal bei 10 Prozent des reinen Übernachtungspreises. Somit ist durch den Mieter eine Stornogebühr von 90 % zu entrichten.
Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem in § 1 genannten Vertragspartner nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Stornogebühr. Jedoch behält sich auch der in § 1 genannten Vertragspartner vor, anstelle der vorstehenden Stornogebühr eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, falls diesem, wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornogebühr entstanden ist. Dies trifft u.a. bei Buchung eines Zusatzpaketes, Arrangements o.ä. zu. In diesem Fall wäre der in § 1 genannte Vertragspartner dazu verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und Stornogebühr, konkret zu beziffern und zu belegen.
Es wird der Abschluss eine Reiserücktrittversicherung empfohlen.
§ 6 Pflichten des Mieters
Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Mieter die Ferienwohnung anhand der im Mietobjekt befindlichen Inventarliste auf Vollständigkeit sowie auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich, spätestens 4 Stunden nach Ankunft, dem in § 1 genannten Vertragspartner, etwaige Fehlbestände und eventuell festgestellte Mängel mitzuteilen.
Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Mieter schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem in § 1 genannten Vertragspartners gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Mieters, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt.
Der Mieter kann Besucher empfangen. Jedoch müssen weitere Übernachtungsgäste dem in § 1 genannten Vertragspartner mitgeteilt werden. Dieser hat sodann das Recht eine Zusatzgebühr zu verlangen.
Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden unverzüglich dem in § 1 genannten Vertragspartner anzuzeigen. Falls der Mieter Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Mieter hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
Der Mieter verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Mieter dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Mieter selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
§ 7 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- Nutzung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten. Der Mieter stellt den in § 1 genannte Vertragspartner von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den in § 1 genannte Vertragspartner auf diesen Umstand hin.
§ 8 Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des in § 1 genannten Vertragspartners beruhen, verjähren in 3 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des in § 1 genannten Vertragspartners beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in 1 Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter von Umständen, die den Anspruch begründen und der in § 1 genannten Vertragspartner als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Schweben zwischen Mieter und dem in §1 genannten Vertragspartner Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Mieter oder der in § 1 genannte Vertragspartner die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
§ 9 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
§ 10 Haftung
Die Beschreibung der Ferienwohnung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der in §1 genannten Vertragspartner ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der in § 1 genannten Vertragspartner haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Dies gilt auch für den Diebstahls oder Aufbruch des in der Ferienwohnung befindlichen Safes. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder und haften für sie. Vor Nutzung der Sauna, des Swimmingspools oder Hot Tube hat der Mieter sich eigenständig zu informieren (z.B. bei seinem Arzt) ob die Nutzung aufgrund seines individuellen Gesundheitszustandes möglich ist. Auch ist der Mieter eigenständig dafür verantwortlich o.g. Wellnesseinrichtungen sachgemäß zu nutzen. Der in § 1 genannten Vertragspartner wird ausdrücklich von einer Haftung für Schäden, die auf die Nutzung o.g. Wellnesseinrichtungen zurückzuführen sind, freigestellt.
§ 11 Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der in § 1 genannte Vertragspartner behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig oder höherwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.